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Antwort
Hallo Leo, da ich momentan ähnliche Situationen im Haus habe, kann ich dazu folgendes mitteilen:
- Gern Vermieter in Kenntnis setzten
- Bei z.B. überlauter Musik beim Ordnungsamt der Stadt eine Anzeige wegen Ruhestörung erstatten, da das Ordnungsamt am Tag dafür zuständig ist, entgegenzuwirken. Ruhestörer muss mit einem Ordnungsgeld rechnen.
- Nachts Polizei verständigen und um Abhilfe bitten
Nur das Ordnungsamt darf lt. Gesetz dem Ruhestörer/in z.B. seine Musikanlage für kurze Zeit einziehen. Leider sind da der Polizei die Hände gebunden.