Es hängt von vielen Faktoren ab, wie Fahrbahnoberfläche, Gewicht des Fahrers/der Kombi mit Maschine, sowie auch des Anpressdruckes und dem fahrerischen Können.

Wenn man es drauf an legt ist ein Belag in Kürze verbraucht. Wenn es nur als Aufmerksamkeitsgewürz genutzt werden soll, kann es ewig halten. Letzlich beinhaltet es auch eine nicht zu unterschätzende Gefahr.

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Hab ich ein Recht darauf, Rezensionen anonym zu schreiben?

Nein, dieses Recht besteht nicht, im Gegenteil! Es muss der Bewertende als auch ein Text zur Identifikation der Kritik gegeben sein.

Was sollte ich antworten?

Das muss der FS selbst wissen! Jedenfalls geht der Text direkt an den Reklamierenden. Wenn gewünscht wird, dass die Bewertung online bleibt, muss zumindest die Kundeneigenschaft (hier Patientenverhältnis) belegt werden. Am besten mit Zeitpunkt der Behandlung.

Sollte dies nicht gelingen wird die Bewertung getilgt.

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Unfaire Abmahnung, was tun?

Mein Chef hat mich abgemahnt, weil es sauer war dass er anstatt 4 Std 7 Stunden arbeiten musste.

Hatte die Schicht mit einer Kollegin spontan getauscht, da sie krank war, ich bot ihr an "ich springe morgen für dich ein, dann könntest du die Woche darauf für mich einspringen. Ich habe zwar was vor morgen, aber könnte es auf eine Woche später verschieben, falls unser Chef keinen anderen für morgen findet."

Schicht getauscht, dachte ich. Chef schreibt mir "du musst morgen arbeiten, dafür bekommst du dann nächsten Sonntag frei"

Passt.

5 Tage später fragt die Kollegin für die ich eingesprungen bin "wer kommt denn jetzt eigentlich am Sonntag?der Chef steht nur für 4 Std drin aber wer bleibt die letzten 3?"

Chef ist im Urlaub, ich Frage ihn wie das jetzt abläuft wegen des tauschens der Schicht, seine Antwort "macht das unter euch aus! Dachte dass habt ihr geklärt?"

Kollegin stand ja im Plan drin, da wir ja getauscht hatten, sie sagt ihm dass sie nicht arbeiten kann, er schreibt mir "du musst arbeiten kommen, du kannst nicht einfach die Schicht tauschen. Ich bin im Urlaub und komme nur diese 4 Std am Sonntag arbeiten."

Ich hatte was geplant was ich nicht mehr verschieben wollte, da ich es schonmal verschoben hatte.

Diskussion hin und her, er war sauer und drohte mit einer Abmahnung, ich antworte wieder "finde das ehrlich gesagt sehr unfair da ich IMMER einspringe, ich war und bin IMMER an allen Feiertagen da, ich war sogar da als ich schlimme Rückenschmerzen hatte und während der Schicht zum Notarzt musste und mich ein Kunde ins Krankenhaus Haus fahren musste, weil von dir (dem Chef) keine einzige Antwort kam auf meine vielen Nachrichten. Ich komme früher wenn Jemand ausfällt, ich bleibe länger wenn jemand ausfällt... "

Und von ihm kam nur "du bist einfach nicht kollegial"

War 2 Wochen im Urlaub und als ich wieder kam, lag die Abmahnung im Briefkasten.

Er hat nicht mal mehr das Gespräch gesucht und sogar bei Kollegen quasi gelästert dass er keinen Bock hätte am Feiertag 7 Std zu arbeiten.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass das alles nicht Rechtens ist. Kann man da eine gegenüber Stellung oder sowas machen?

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Die Abmahnung besteht aufgrund der Arbeitsverweigerung und nicht weil nun 7 statt 4 Stunden gearbeitet werden musste.

Wenn es weniger als vier Tage vorher mitgeteilt wurde, dass am Sonntag gearbeitet werden muss, besteht keine gesetzliche Verpflichtung dazu. Zudem wurde schließlich zunächst belegbar getauscht und analog der Sonntag frei gegeben. Wenn es sich um eine Teilzeitstelle handelt, gibt es grundsätzlich überhaupt keine Verpflichtung Überstunden zu leisten.

Sollten diese Punkte gegen die Abmahnung sprechen ist entweder die Entfernung zu verlangen (schriftlich mit Darstellung und Begründung) oder eine Gegendarstellung zu verfasssen und zu verlangen, dass diese in die Personalakte dazu aufgenommen werden soll.

Zudem sind Vorkehrungen für die Zukunft zu treffen: kein Tausch mehr; Arbeitspläne vorher mit einem angemessenen Vorlauf schriftlich anfordern. Weiterhin ist davon abzusehen, bei etwaigen Planungslücken diese mitzuteilen. Denn erst durch das Bemerken des Vorgesetzten kam es überhaupt zur Arbeitsverweigerung.

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Wenn ein Wegerecht im Grundbuch vermerkt ist und keine Klärung auf normlem Wege möglich ist, bleibt nur die Unterlassungsklage. Dafür wäre allerdings ein Tagebuch mit Ort, Datum und konkreten Verstoß mitsamt Länge zu dokumentieren. Bestenfalle sind zu jedem Verstoß Bilder beizufügen.

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Es bedürfte eines (richterlichen) Durchsuchungsbefehles in Ermangelung eines Gefahrenmomentes, diesen dürfte allerdings der Lehrer selbst nicht durchführen.

Wenn Prüfungen abgelegt werden sollen, einschließlich Kontrolle des Inhaltes des Rechners, müsste es sich um ein gestelltes Gerät handeln.-Letztlich hat der Lehrer auch keine Verfügungsgewalt über das Privateigentum und rechtlich kann alles installiert werden, was der Eigentümer will. Auch die Nutzung von einer Software die die Eingaben und den Bildschirm speichern ist rechtlich nicht statthaft. Bereits die Nutzung einer Konferenzsoftware (z.b. Teams) um mithilfe der Kamera während der Prüfung die Prüflinge zu überwachen ist verboten und wurde nur Ausnahmsweise während Corona akzeptiert.

Mittlerweile haben ohnehin "Openbook Prüfungen" starken Vortrieb erhalten. Diese sind bei Lehrern unbeliebt, da sie jedes mal neu mit einigen Aufwand entwickelt werden müssen.

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Es kommt wie immer drauf an!

  • Es gibt Kommunen, da ist Parken VOR den Garagen grundsätzlich verboten
  • Das Fahrzeug darf grundsätzlich nicht heraus ragen
  • Wie sind die Eigentumsverhältnisse zu diesem Grundstück? Handelt es sich um Gemeinschaftseigentum (hier was wurde bestimmt?) oder ist es getrennt. Das sollte die hier vorangige Frage sein, da an dieser Stelle der Einfluss des Nachbarn endet oder erst beginnt. Oft werden solche Einfahrten als Gemeinschaftseigentum mit einem allgemeinen Verbot etwas zu parken verfügt. Sollte es getrennt von anderen Grundstück sein, hat der Nachbar ohnehin darauf nichts zu suchen.
Gibt es Begrenzungen wieviele Fahrzeuge hintereinander stehen dürfen?

ggfs durch eine Stellplatzsatzung

Nun hat sich unser "Garagennachbar" sehr dramatisch beschwert und mit Konsequenzen gedroht, da meine Eltern zweitweise mit 2 Autos direkt hintereinander auf der Auffahrt stehen. Das erschwert dem Nachbarn natürlich das einparken. Gerade, weil er einen großen Vito Bus fährt.

Fraglich nur welche Konsequenzen? Rechtlich sind durchaus mehrere Züge Rangieren beim Ausfahren aus einem Grundstück zu tolerieren. Wenn er nicht fahren kann, sollte er notfalls auf ein kleineres Gefährt umsteigen.

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Wenn dem so wäre hat der Lehrer sich unterlassener Hilfeleistung durch die Garantenstellung strafbar gemacht. Auch könnte durch die Aussage eine Aufforderung zu einer Straftat verstanden werden.

Dünnes Eis.

Auch wenn Aussagen aus einem Kontext gerissen, isoliert betrachtet immer mit Vorsicht genossen werden müssen.

Dies ist der Fall, wenn es sich beispielsweis eine Verteidigunghandlung war.

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Mir wurde ein Telefonvertrag untergejubelt?

Ich bin O2 Kunde. Plötzlich aus dem nichts erhielt ich eine Email mit neuen Vertragskonditionen. Mir wurde ein Vertrag angehängt, den ich nie unterschrieben habe und dem ich nie telefonisch oder an der Haustür oder im O2 Shop oder sonst irgendwo zugestimmt habe. Es existiert also in keiner Form eine Annahme dieses Vertrags meinerseits. Ich habe bereits per O2 WhatsApp Service, per schriftlichem Einschreiben und mehrmals im O2 Shop gebeten den Fehler zu beheben. Nichts hat sich getan, ich erhielt nie eine schriftliche Antwort. Im O2 Shop hieß es, es würde ein Ticket aktiviert und auch dazu habe ich im Anschluss nie mehr etwas gehört. Von meinem Konto wird regelmäßig Geld abgezogen für einen Vertrag, den ich nie unterzeichnet habe. Ich ärgere mich schon seit 6 Monaten damit rum und o2 ignoriert meine Beschwerde. Ich habe lediglich die Vertragsunterlagen per Email plötzlich aus dem nichts zugeschickt bekommen und die Widerrufsfrist verpasst, da ich ja auch nie einen Neuvertrag gemacht habe.

Da ja Recht haben und Recht bekommen immer zweierlei ist, frage ich mich jetzt wie ich weiter vorgehen soll. Wie sieht die Rechtslage aus? Ich habe keine Rechtschutzversicherung und frage mich nun, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, den Prozess zu gewinnen, wenn ich auf vorerst eigene Kosten einen Anwalt nehme. Kann mir die Frage vllt ein Anwalt beantworten oder jmd, der schon ähnliche Erfahrungen mit Telefonanbietern hat? Die Streitsumme beträgt ca insgesamt 500€ bis zur Kündbarkeit. Also kein Vermögen, aber aus Prinzip einfach ärgerlich von einem scheinbar renomierten Unternehmen so beschissen zu werden.

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Einer Unterschrift bedarf es hier nicht. Widerrufsrecht besteht bis zum Erhalt der Widerrufsbelehrung und weiteren 14 Tagen. Spätestens hier hätte belegbar papierschriftlich der Widerruf erfolgen müssen. Der Fehler besteht darin zu wenig und auch nicht belegbar genug vorgegangen zu sein und damit über die Frist hinweg gehoben worden zu sein. Rechtlich ist dies zwar nicht zulässig, aber kaum belegbar.

Die untergeschobenen Verträge sind allseits bekannt; Vodafone hat für den nächsten Fall einer Zuwiderhandlung eine sechsstellige Strafandrohung bekommen, nachdem einer Katze ein Handyvertrag untergeschoben wurde.

Aus diesem Grund zeigen sich viele Mobilfunkunternehmen auch kulant. Dazu bedarf es einer massiven Beschwerde und zwar auf Papier belegbar übermittelt mit allen bereits unternommenen Interventionen. Es könnte dabei auch noch eine Kündigung plaziert werden und zwar fristlos, hilfweise fristgerecht. Auch könnte eine negative Feststellungklage angedroht (und ggfs auch ausgeführt) werden. Denkbar wäre auch ein Widerruf der Sepalastschrift.

Bei all den handfesten Maßnahmen sollte allerdings der Vertrag/die Nummer nicht dringend benötigt werden. Erfahrungsgemäß werden oft die Verträge von jetzt auf gleich einfach abgeschaltet.

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Liest sich als hätte er sich in Dich verschaut...

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