Hallo

Lagern bedeutet offiziell, im nicht umgangssprachlichen Bereich, das Lagern im ausschließlich gewerblichen Bereich. Siehe dazu die Antwort von ReinhardK. Du möchtest aber nichtgewerblich "lagern", dann nennt es sich "Aufbewahren", und das ist selbstverständlich auch möglich, kommt halt auf die Menge an, und wo. Daß Du Aufbewahren meinst und nicht Lagern, sollte eigentlich gleich jedem klar sein. Und dazu gibt es eine Tabelle:

http://www.gesetze-im-internet.de/sprengv_2/BJNR021890977BJNE001904377.html

Es stellt sich dann noch die Frage, wie man die NEM berechnet, es steht ja noch nicht auf allen Artikeln, und was ein unbewohnter Raum ist. Ich habe nachgefragt Es ist nicht 100%ig klar definiert.

Viele Grüße

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