Frage
Antwort
Hallo Liebe
Silikonfugen müssen Grundsätzlich vom Vermieter Getragen werden. Es gibt jedoch wenig ausnahmen in der Schweiz. Wenn ein Mieter der Unterhaltspflicht nicht nachkommt, kann die Verwaltung den Mieter belangen. Nähere Infos findest du in beim Ratgeber von kitt-fugen.ch https://kitt-fugen.ch/fugen-ratgeber/muss-der-vermieter-die-sanierung-von-silikonfugen-in-der-schweiz-bezahlen