Frage
Da du nicht voll geschäftsfähig bist, darfst du höherwertige (alles was das monatl. übliche Taschengeld übersteigt, da gibts Tabellen) Sachen nur mit Zustimmung der Eltern kaufen. Der Händler darf es dir verkaufen, wenn er Dir glaubt, daß deine Eltern einverstanden sind. Allerdings dürfen deine Eltern alles rückgängig machen, wenn sie sagen, sie waren nicht einverstanden mit dem Kauf. Dieses Risiko hat der Verkäufer dann, weil er die Ware zurücknehmen MUSS. Das liegt am Verkäufer, ob der das Risiko, dass er das Gerät evtl. zurücknehmen muss (auch benutzt) eingehen möchte.