Puh dass sind viele Fragen.

Generell kann jeder Erzieher in einer WG arbeiten.

Du solltest allerdings belastbar und zuverlässig sein. Lebenserfahrung schadet auch nicht.
Arbeitszeitentechnisch wird im 3 Schichtsystem (Früh/Spät und Nachtwache) oder im 24 Stundendienst gearbeitet.
Um vom Jugendamt in einer Wohngruppe untergebracht zu werden, muss entweder der betroffene selbst oder der erziehende um inobputnahme (§8a,SGB8) gebeten haben.
Betreut werden die Kinder und Jugendlichen nach §34, 35a und 41 SGB VIII.
Wenn du fragen hast stelle sie.
Als Quellen kannst du die Websiten der einzelnen Träger konsultieren.

...zur Antwort

Hey, da in Deutschland Polizeiarbeit Ländersache ist, ist es schwer eine Pauschale Aussage zu treffen. Besonders dann, wenn du noch nicht weißt, was deine Augen generell in der Lage sind zu leisten. Ich habe mal bei der Polizei NRW geschaut, was die so auf Ihrer Website darüber schreiben:

  • Ihre Sehleistung liegt ohne Sehhilfe unter 50%, wenn Sie jünger sind als 20 Jahre, bzw. unter 30%, wenn Sie älter sind als 20 Jahre. Dabei gilt dieser Grenzwert für jedes Auge. Sie müssen also auf jedem Auge ohne Hilfsmittel mindestens 50 bzw. 30% sehen.
  • Trotz Sehhilfe bleibt Ihre Sehschärfe auf einem Auge unter 80%. Dabei ist es unerheblich, wenn Sie auf dem anderen Auge sogar eine Sehleistung von 100% haben.
  • Sie sind weitsichtig und Ihre Dioptrienzahl liegt bei einem oder bei beiden Augen bei über +2,5.
  • Der Unterschied zwischen den Fehlsichtigkeiten Ihrer Augen ist größer als 2,5 Dioptrien.
  • Bei einer vorliegenden Fehlsichtigkeit ergibt sich im Zusammenspiel aus Weit- oder Kurzsichtigkeit und Stabsichtigkeit eine Gesamtdioptrienzahl von mehr als +/-2,5 (astigmatische Komponente).
  • Ihr räumliches Sehvermögen, Ihre Sehschärfe in der Dämmerung oder Ihr Gesichtfeld ist eingeschränkt oder Ihre Blendungsempfindlichkeit ist erhöht.
  • Ihr Farbensinn ist beeinträchtigt oder Sie leiden an Rot-Grün-Blindheit.
  • Sie haben eine Missbildung oder einen Defekt am Augapfel, den Augenmuskeln, den Augenlidern, den Tränenorganen, der Hornhaut oder dem inneren Auge. Gleiches gilt bei einer Krankheit, die chronisch ist oder zu Rückfällen neigt.
  • Sie schielen oder leiden an Lähmungen der Augenmuskeln oder Nystagmus (Augenzittern).
  • Ihr Augendruck ist auf über 20 mmHg erhöht.
  • Sie haben eine Augenkrankheit oder leiden an einer Brechungsanomalie, die es notwendig macht, Kontaktlinsen oder Intraokularlinsen zu tragen.
  • Bei Ihnen wurde ein Eingriff an den Augen vorgenommen, z.B. eine Laser-OP, zu dem noch keine klare Prognose abgegeben werden kann.

Generell ist aber zu sagen, dass man um in den Polizeidienst aufgenommen zu werden in der Lage sein musst, ohne Sehhilfen weiter agieren zu können. (Der Gangster sagt ja auch nicht, "Oh Herr Polizei, sie haben ihre Brille verloren. Ich warte bis sie die wiederhaben, danach können sie mich gerne einpacken")

Man sollte auch beachten, dass man min. den Klasse B Führerschein besitzen muss, und für den Benötigt man auf einem Auge min. 70% Seh - stärke.

Wenn die Augen gelasert werden sollen, kostet das in der Regel zwischen 8000 und 10000 Euro, wobei eine Kostenübernahme von der Krankenkasse möglich ist. Das jedenfalls ist bei jeder Krankenkasse unterschiedlich.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.