Nein. Das Geld wirst du jedoch nicht wiedersehen.
Du hast mit dem Ticket eine Berechtigung zu einer bestimmten Dienstleistung zu einer bestimmten Zeit gekauft. Wenn du dieses von dir erkaufte Recht nicht wahrnimmst, ist das dein Problem.
Gilt natürlich nicht, wenn du einen Vertrag unterschrieben hast, der besagt, dass du ebenfalls eine Leistung zu erbringen hast, dann musst du diese erbringen.
Ist bei Flugplätzen aber weniger der Fall.