Die Frau sowohl als auch der Mann dürfen Geschlechtsverkehr nicht als Werkzeug benutzen um dem Anderen zu schaden oder um den jeweiligen Willen durchzusetzen.Beide Partner haben das Recht darauf dem Wunsch des Ehepartners nicht zu entsprechen und den Geschlechtsverkehr abzulehnen, außer es wäre aus oben genanntem Grund.Und Allah weis es am Besten.

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