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Antwort
Der Paragraph 59 PolG BW erklärt, ob das Ordnungsamt Polizei ist oder nicht. Der Paragraph 80 PolG BW regelt, welche Stellung deren Mitarbeiter haben. Der Paragraph 31 DVO PolG BW regelt was sie dürfen und was nicht. Weitere Aufgaben können vom Regierungspräsidium übertragen werden.