Du könntest mit deinem Problem zur Polizei gehen. Eventuell verwirklicht er bereits den Tatbestand der Erpressung nach §253 StGB oder der Nötigung nach §240.
Sollte er das Ganze rum zeigen oder gar veröffentlichen macht er sich nach §201a strafbar.
Du könntest mit deinem Problem zur Polizei gehen. Eventuell verwirklicht er bereits den Tatbestand der Erpressung nach §253 StGB oder der Nötigung nach §240.
Sollte er das Ganze rum zeigen oder gar veröffentlichen macht er sich nach §201a strafbar.