Sry wenn ich das sagen muss aber dann hast du ihn zu dem und zu dem jezigen zeitpunkt nicht richtig geliebt ist halt so ....

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Nein Darf er nicht ! Auch wenn du denn in der stunde schreibst Beispiel:

Ein Junge und ein Mädchen tauschen in der Mathestunde Liebesbriefchen aus. Die Lehrkraft sieht das, nimmt den Brief und liest ihn der Klasse vor. Ein Unding, oder?

Ja, das geht nicht. Hier werden gleich zwei Rechte der Schüler ignoriert. Zum einen unterliegen die Zettelchen dem Briefgeheimnis, auch wenn sie nicht in einem Umschlag stecken. Juristisch ist auch die Postkarte, die für jedermann einsehbar ist, vom Briefgeheimnis geschützt. Dies wird durch Artikel 10 des Grundgesetzes garantiert. Zum anderen haben die Schüler ein Recht darauf, dass sie für ihr Verhalten nicht unwürdig behandelt werden. Das Vorlesen des vertraulichen Briefes vor der Klasse verstößt eindeutig dagegen. Als Strafe darf der Lehrer den Zettel nur einziehen, um die Störung des Unterrichts zu unterbinden. Am Ende des Schultags muss der Brief dem Besitzer aber wieder ausgehändigt werden – natürlich ohne in der Zwischenzeit gelesen worden zu sein. ... Schulrecht: Was Lehrer dürfen - weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/schule/schule/recht/tid-17981/schulrecht-was-lehrer-duerfen_aid_500729.html

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