Mietvertrag erben und in Wohnung ziehen?

Meine Großmutter ist vor 7 Wochen gestorben. Sie hat alleine in einer Mietwohnung gewohnt, seit 40 Jahren. Der Mietvertrag ging nun auf meine Mutter und ihre beiden Schwestern, meine Tanten, über. Keine von ihnen hatte Interesse an der Wohnung und meine Tante ging davon aus, dass das bei allen so ist und hatte das dem Vermieter telefonisch mitgeteilt und erbeten, dass er uns bis Ende des Jahres Zeit lässt zum Ausräumen.

Nun meinte meine Cousine, dass man einen Mietvertrag erbt und damit auch das Wohnrecht. Ich wurde da hellhörig, nicht nur weil ich sehr an der Wohnung hänge, sondern auch weil sie natürlich noch verhältnismäßig günstig ist (München ;-) ).

Ich sprach mich daher mit meiner Mutter ab und rief heute den Vermieter an, um ihm zu sagen, dass wir generell noch Interesse an der Wohnung hätten und ich ihm erstmal ein paar Fragen stellen wollte, bevor wir weiterüberlegten (meine Fragen wären gewesen, ob er zustimmen würde, dass meine Mutter die Wohnung behält und mich drin wohnen lässt und wie es mit Renovierungsarbeiten aussähe, ob man die selbst machen könne etc...). Aber dazu kam ich gar nicht, weil der Vermieter mir sehr freundlich erklärte, dass ich das missverstanden hätte und man das Recht dort zu wohnen, nur habe, wenn man auch vorher schon dort gewohnt habe... nicht aber wenn man da neu einziehen will. Er meinte, der Vertrag laufe nur so lang wie wir die Wohnung ausräumen, also wie mit meiner Tante vereinbart bis 31.12.

Im Internet hab ich nun gelesen, dass wenn der Verstorbene alleine gewohnt hat, der Mietvertrag an die Erben übergeht... allerdings steht da nirgendwo auch ausdrücklich, dass man da wohnen darf.

Was stimmt denn nun?

Wozu sollte man denn einen Mietvertrag erben, wenn man nicht drin wohnen kann? Das macht doch keinen Sinn?

Kennt sich da wer sicher aus bzw hat selbst sowas erlebt?

(Bitte nur Leute antworten, die sich auskennen)

DANKE SCHON MAL!!!! 😊

...zur Frage

Danke schon mal allen für die Antworten.

Was meint ihr zu diesem Urteil hier? (Hier wird so argumentiert, wie der Vermieter... von Erbe ist hier irgendwie gar keine Rede...)

https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-gericht-urteil-wohnen-pflege-1.4629163

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.