Bei uns war es ähnlich. Der Schuppen stand nicht im Mietvertrag, aus dem einfachen Grund, weil ich dort meine Werkstatt hatte.
Der Garten stand auch nicht im Mietvertrag. Aus dem einfachen Grund, weil ich dort meine Apfel- und Birnbäume hatte.
Im Mietvertrag stand lediglich, dass das Haus vermietet wird.
Eines schönen Tages kam der Mieter auf die Idee, eben weil nichts im Mietvertrag stand, dass er das gesamte Gründstück, mit allem, was sich darauf befindet, gemietet hat. Er begann also damit, meine Werkstatt auszuräumen und den Schuppen als Partyraum zu verwenden.
Ich sagte, so haben wir aber nicht gewettet, wenn er den Schuppen nutzen wolle, so solle er dafür gefälligst Miete zahlen. Der Mieter erklärte sich damit mündlich einverstanden.
Ich sage dies, weil in Deutschland theoretisch mündliche Verträge rechtlich genauso bindend sind, wie schriftliche. Das hat man extra so eingerichtet, damit man nicht bei jedem kleinen Verkauf einen 2o-seitigen Vertrag aufsetzen muss.
Ich sage theoretisch, denn ohne schriftlichen Vertrag ist man in Deutschland fast immer angeschissen. Aus gutem Grund gibt es deshalb auch keine mündlichen Testamente oder Grundverschreibungen.
Was nun folgte, war recht interessant und lehrreich, was das deutsche Mietrecht anbetrifft.
Unser Mieter began damit, Mängellisten auszufüllen - von in den Schuppen regnet es herein, bis zu die Bolen sind verschimmelt war alles dabei, was als Begründung herhalten konnte, warum er die Miete für den Schuppen leider nicht zahlen könne; jedenfalls nicht bevor diese Mängel beseitigt seien.
Inzwischen nutzt der Mieter den Schuppen wie gesagt als Partyraum. Und seitdem regnet es auch nicht mehr herein.
Inzwischen frisst der Mieter auch meine Äpfel und Birnen. Dabei scheint er von der folgenden Theorie auszugehen, wenn es ums Ernten der Früchte geht, sind das seine Bäume, die er gemietet hat.
Wenn es darum geht, den Garten zu bewirtschaften und zu bearbeiten, scheint er hingegen selbstverständlich davon auszugehen, dass dies Aufgabe dessen sei, dem der Garten gehöre, also dem Vermieter. Man kann hier also von einer Arbeitsteilung sprechen.
Warum lässt man sich (als Vermieter) dies alles bieten?
Weil in Deutschland 1.) jede Klageerhebung Kosten verursacht, die in keinem Verhältnis mehr zum eigentlichen Streitwert stehen.
Und 2.) weil das Eintreiben des Geldes (im Falle einer erfolgreichen Klage) selbst bei Aussicht auf Erfolg mit weiteren Kosten verbunden ist.
Jetzt bin ich leider etwas vom Thema abgeschweift.
Fazit:
Ja, in diesem Fall ist es leider möglich, dass der Vermieter aufgrund der Schuppennutzung eine Mieterhöhung durchsetzen will.
Nein, es ist nicht möglich deshalb eine Kündigung auszusprechen, auch keine fristgerechte.
Es gibt in Deutschland nur 3 Möglichkeiten für eine Kündigung:
Eigenbedarf
Mieter zahlt nicht
Vandalismus, unerlaubte Untervermietung, gewerbliche Nutzung
Daher Kündigung nicht rechtskräftig.