du darfst wenn durch entsprechende Maßnahmen,
wie mindesten Schilder mit dem Hinweis Privatgrundstück betreten verboten oder am besten einen zaun, der zugang auf das grundstück ausgeschlossen wird.es geht halt darum das du ohne fahrerlaubnis fährst und dabei niemanden gefährden sollst
Hier noch rechtliche Quellen bzw.Definitionen bei bedarf
Fahrerlaubnisverordnung § 4
Wer auf öffentlichen Straßen (im öffentlichen Verkehr ) ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis.
Gerichtsurteil/Definition
Öffentlicher Verkehr findet nicht statt, wenn z.B. wegen Bauarbeiten durch Absperrschranken oder ähnliche wirksame Mittel alle Verkehrsarten (auch Fußgänger- oder Radverkehr) ausgeschlossen werden, durch wirksame Mittel ein Zugang/eine Zufahrt von Unberechtigten verhindert wird (Parkchips, Pförtner, völlig abgesperrte Privatfläche u.s.w.)