Dass gegen Dich ermittelt wird, sprich, es wird ein bestimmter Sachverhalt (an dem Du oder wer auch immer beteiligt war) geprüft, um zu ermitteln, was sich zugetragen hat und in wie fern diese nachweisbar sind. Gelingt die Staatsanwaltschaft zu dem Schluss, dass sich etwas zugetragen hat, das strafbar ist und zudem auch nachweisbar, wird Anklage erheben. Wird ermittelt, dass nichts strafbares passiert ist oder dafür keine Beweise gefunden werden können, wird das Verfahren eingestellt.