Wenn es nicht explizit angegeben wurde, so ist der umtausch nach nicht erfolgter Dienstleistung umtauschbar, zumindest in einem gewissen Zeitraum. So ist das glaub ich sogar gesetzlich geregelt. In der Regel ist es auch einfach bei JochenSchweizer Gutscheine einzulösen, bzw bei dem, der von Jochen Schweizer vermittelt wurde.

In meinem Fall musste ich dann Kontakt mit dem "Dienstleister" (Ferrarifahrt) aufnehmen und den Gutschein vorzeigen, vborher natürlich bei Jochen Schweizer zum einlösen die Nummer eingeben.

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