Das ist mir tatsächlich neu. Angelaufene Nachzahlungen werden eigentlich sofort ausgezahlt und nur laufende Zahlungen kommen (bspw. in NRW) zum jeweils ersten eines Monats.

Beziehst du Leistungen wie ALG-II oder Grundsicherung? Das würde nämlich eine Nachzahlung an dich tatsächlich erst einmal verzögern, weil die Nachzahlung erst mit der entsprechenden Stelle abgeklärt werden muss.

Hast du denn deinen Bescheid schon? Da muss im Normalfall draufstehen was mit dr Nachzahlung passiert und wann die erste Zahlung kommt.

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In NRW müsst ihr zwei Anträge ausfüllen, für jeden Elternteil einen.

In deinem Antrag kreuzt du die ersten beiden Monate als Basiselterngeld an (wegen Mutterschutz) und dann die Monate 3 bis 22 als Elterngeld Plus.

Bei deinem Mann kreuzt du in seinem Antrag die ersten beiden Monate als Basiselterngeld an.

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Also ihr wohnt dann beide mit dem Kind in einem Haushalt in Deutschland?

Dann ist Deutschland vorrangig für das Elterngeld für euch beide zuständig. 

Sollte es in Dänemark aber auch eine dem deutschen Elterngeld gleichzusetzende Leistung geben, so solltet ihr es dort aber auch beantragen (nachdem das deutsche Elterngeld bewilligt wurde). 

Denn wenn das dänische Elterngeld höher sein sollte als das deutsche, dann muss Dänemark nach geltendem EU-Recht den Mehrbetrag trotzdem an euch zahlen, da sie nachrangig zuständig sind. 

Ihr fallt dann unter folgenden EU-Sonderfall:

Vater: Arbeitnehmer / Selbständiger / Beamter in Deutschland 

Mutter: Arbeitnehmerin / Selbständige/ Beamtin im EU-Ausland oder der Schweiz

Deutschland: vorrangig
EU-Ausland/Schweiz: ggf. Unterschiedsbeträge
Art. 68 Abs. 1 Buchst. b Ziffer i Verordnung (EG) Nr. 883/2004

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