Selbstverständlich, darfst du diese Wohnung auch im Internet inserieren. Kein Gesetz spricht dagegen.
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Kann gut sein, ein betroffener Richter oder ggf. auch Staatsanwalt kann da seien Interpretation weit auslegen, soll heißen wenn sich ein Richter durch dein "Guten Tag Herr Richter!" bereits beleidigt fühlt, hast du anschließend nen Strafbefehl mit Geldauflage an der Backe , so einfach ist die Sache, denn Richter sind hier in diesem Land quasie "Gottgleich"!
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Du könntest dich von deinem Mann scheiden lassen, demzufolge wärst du auch deine jetzigen Schwiegereltern los.
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Ja, du liegst über deinem monatlichen Datenvolumen und mußt für den Mehrverbrauch selbstverständlich auch mehr bezahlen.
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