Geschichte ist nicht deine Stärke, oder? 

Tipp: 

Am 9.11. traf sich Hitler wie jedes Jahr mit anderen hohen NSDAP-Funktionären und alten Kämpfern in München. Der Anlass war der Jahrestag des gescheiterten Hitler-Putsches am 9. November 1923. Joseph Goebbels hielt gegen 22 Uhr eine Hetzrede, in der er "die Juden" am Tod vom Raths verantwortlich machte. Er verwies auf die bereits stattgefundenen Pogrome in Kurhessen und Madgeburg-Anhalt und machte die Bemerkung, dass die Partei antijüdische Aktionen zwar nicht organisieren, aber auch nicht behindern werde. In anwesenden SS- und SA-Kreisen verstand man dies als Aufforderung zu Aktionen. Die anwesenden Gauleiter und SA-Führer telefonierten nach Goebbels Rede mit ihren örtlichen Dienststellen. Befehle wurden durchgegeben und daraufhin setzten sich in Zivil gekleidete Mitglieder der SA in Marsch. In dieser Nacht wurden reichsweit in ganz Deutschland und Österreich mehrere hundert Synagogen verwüstet und in Brand gesetzt. Etliche tausende jüdische Wohnungen und Geschäfte wurden zerstört und geplündert. Im Verlauf der Pogrome wurden mindestens 91 Menschen getötet. Die Pogrome dauerten noch weit in den 10. November hinein. Ab diesem Tag wurden insgesamt über 30000 männliche Juden von Gestapo und SS inhaftiert. Sie wurden in die Konzentrationslager in Buchenwald, Dachau und Sachsenhausen deportiert.

http://www.christen-und-juden.de/html/holocaust/kristallnacht.htm

Weitere Informationen zu den grausamen Ereignissen im Nationalsozialismus findest du im Internet.

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Eigentlich gibt es in Deutschland doch eine Meinungsfreiheit .

Nein, es gibt kein Recht auf Radikalismus. Und das hat auch nichts mit Unterdrückung zu tun. Ich finde es immer wieder amüsant, wie die rechten Idioten auf Meinungsfreiheit aufmerksam machen, obwohl sie genau diese abschaffen wollen. 

Rechtsradikalismus erfüllt den Bestand der Volksverhetzung, und Volksverhetzung ist eine Straftat.

§ 130 Volksverhetzung

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

1.) gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder

2.) die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1.) eine Schrift (§ 11 Absatz 3) verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder einer Person unter achtzehn Jahren eine Schrift (§ 11 Absatz 3) anbietet, überlässt oder zugänglich macht, die

a) zum Hass gegen eine in Absatz 1 Nummer 1 bezeichnete Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstachelt,

b) zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen in Buchstabe a genannte Personen oder Personenmehrheiten auffordert oder

c) die Menschenwürde von in Buchstabe a genannten Personen oder Personenmehrheiten dadurch angreift, dass diese beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,

2.) einen in Nummer 1 Buchstabe a bis c bezeichneten Inhalt mittels Rundfunk oder Telemedien einer Person unter achtzehn Jahren oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder

3.) eine Schrift (§ 11 Absatz 3) des in Nummer 1 Buchstabe a bis c bezeichneten Inhalts herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diese Schrift ein- oder auszuführen, um sie oder aus ihr gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder Nummer 2 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen.

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.

(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.

(5) Absatz 2 Nummer 1 und 3 gilt auch für eine Schrift (§ 11 Absatz 3) des in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Inhalts. Nach Absatz 2 Nummer 2 wird auch bestraft, wer einen in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Inhalt mittels Rundfunk oder Telemedien einer Person unter achtzehn Jahren oder der Öffentlichkeit zugänglich macht.

(6) In den Fällen des Absatzes 2 Nummer 1 und 2, auch in Verbindung mit Absatz 5, ist der Versuch strafbar.

(7) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit Absatz 5, und in den Fällen der Absätze 3 und 4 gilt § 86 Abs. 3 entsprechend.

http://dejure.org/gesetze/StGB/130.html

Und wenn jemand so eine Lebensauffassung hat und das verboten ist dann ist das doch Unterdrückung . Darf ich rechts sein ?

Du "darfst" auch ein Nazi sein, solange du deine dreckige Meinung für dich behältst. Wenn du damit öffentlich Hetze betreibst, dann erfüllt das den Bestand der Volksverhetzung und wird entsprechend bestraft. Und das ist gut und richtig so.

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