Meines Wissens nach bekommen Sie keine Sanktionen, da sie ja Flüchtlinge sind und später wen das Herkunftsland wieder sicher ist zurück müssen.

Anders ist es wen Sie in ihren erlernten Beruf hier arbeiten wollen, dann brauchen Sie b1 bzw B2 um die Anerkennung zu starten.

Das ist das zwar keine Sanktion aber eine Chance die Sie liegen lassen.

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