Erstelle ein Inserat bei Ebay oder so. Eine Kette ist ja nicht schwer und kann auch billig verschickt werden.
Ich hatte das Problem vor kurzem auch. Entweder du resetest es ( dann sind die Bilder aber weg) oder du gehst in einen Sony Shop. Die können dir das Handy auch entsperren- kostet aber und ich weiss nicht ob die Bilder noch bleiben
Hallo Finn11613,
Bis 7 Jahre sind alle Rechtsgeschäfte nichtig (unwirksam) da die Kinder geschäftsunfähig sind.
Dein Kind fällt in die beschränkte Geschäftsfähigkeit hinein (7-18 Jahre). Die Kinder benötigen, um wirksame Rechtsgeschäfte abschliessen zu können, eine wirksame Willenserklärung der Erziehungsberechtigten. Wenn eine Einwilligung vorliegt ist die Willenserklärung wirksam und somit ist das Rechtsgeschäft wirksam. Liegt keine Einwilligung der Erziehungsberechtigten vor, ist das Rechtsgeschäft solange unwirksam, bis die Erziehungsberechtigten eingewilligt haben.( Das wäre bei dir der Fall- würde heissen: Du musst nicht bezahlen wenn du nicht damit einverstanden bist und keine Willenserklärung dafür zuvor abgegeben hast)
Willenserklärung ist eine persönliche Erklärung, die rechtliche Folgen mit dich bringt. Formen der Willensäußerung: mündlich, schriftlich, schlüssiges Handeln
Rechtsgeschäfte sind die rechtlichen Folgen, die sich aus den Willenserklärungen ergeben
Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.
LG