Mit Epilepsie giltst du als polizeidienstuntauglich.

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Kommt auf das Bundesland an wann und in welchem Rahmen man wiederholen darf.

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Gesichter sind nicht zwangsläufig wichtig, das Audio ist das kritische, weil du die Vertraulichkeit des persönlich gesprochenen Wortes des Polizisten mit deiner Aufnahme verletzt hast. Dazu ist das Handy ein beweismittel

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Kommt darauf an. Erst einmal nein. Es gab/gibt jedoch (von LaPo zu LaPo verschieden) Möglichkeiten zu wechseln. Meist jedoch nur mit einem Tauschpartner und einer Art Anstellungslehrgang, weil ein BPol Beamter ja die entsprechenden Landesgesetze kennen muss. Die Dauer dieses Lehrgangs variiert von Land zu Land, im Schnitt 2-6 Wochen.

Wenn du keinen Tauschpartner hast, bleibt immer noch die Möglichkeit, bei der entsprechenden LaPo nochmal die Ausbildung zu durchlaufen, wie jeder andere auch. Ich weiß ja nicht wie dringend der Wunsch ist.

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