Da es sich bei einer Karaokebar um eine Gaststätte handelt, darfst Du nach dem Jugendschutzgesetz dort nur in Begleitung eines erziehungsberechtigten hin und der Aufenthalt ist bis 23 Uhr begrenzt. Das ist die rechtliche Seite. Aber es kann ja beispielsweise auch sein, dass der Betreiber der Karaokebar grundsätzlich den Zutritt erst ab 16 - 18 Jahren gestattet. Also am besten selber dort nachfragen ;-)

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