definitiv NEIN -> http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__88.html und -> -----------------------------------------------------------__148.html

aber mal ehrlich: wenn man nicht so blöd ist, es groß rumzuerzählen - oder es alleine macht, wird es schwer zu beweisen sein - noch dazu daß der Besitz eines scanners legal ist. Am Flughafen stehend (mit Lautsprecher auf der Besucherterasse oder ähnliches) hätte ich persönlich so meine Bauchschmerzen.

Um gleich vorweg zu sagen: in Ländern wie zb. Deutschland ist es offiziell nicht erlaubt, selbst mit BZF oder AZF den Funk abzuhören, wenn du nicht aktiv am Fluggeschehen teilnimmst. Streng genommen dürftest du dich nicht mal in deine Cessna setzen um nur dem Funk zu lauschen. Ich glaube,in der Schweiz und in Amiland ist das mithören erlaubt wenn ich nicht irre.

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