Nein, das ist Fahren ohne Versicherungschutz und kann sehr sehr teuer werden. Sofern kein Versicherungsschutz besteht, ist laut dem Pflichtversicherungsgesetz im § 6 eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten oder eine Geldstrafe, die sich vor Gericht auf bis zu 180 Tagessätzen belaufen kann, vorgesehen. Und da zählt nicht das er Versichert ist und du aber mit dem Falschen Kennzeichnen weiter fährst .. das würde sogar nochmal richtig Ärger hinterher geben lg

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