Hallo,
eine Arbeitsunfähigkeit (solange diese von einem Arzt attestiert wurde) schließt eine Sanktion aus, da wichtige Gründe vorliegen. Wenn Ihre Tochter sanktioniert wurde, weil sie die Arbeitsstelle nicht angetreten bzw. wegen der Arbeitsunfähigkeit verloren hat (so habe ich es in Ihrem Text verstanden), ist dies unzulässig, da ihr durch die Bescheinigung vom Arzt geraten wurde, nicht zu arbeiten. Gehen Sie am besten persönlich im Jobcenter vorbei und bitten um die Vorsprache bei einem Vorgesetzten, welcher sich den Fall nochmals anschauen sollte.
Am Ende hängt es jedoch auch stark von der Formulierung des Widerspruches ab. Vielleicht könnten Sie den bereits abgewiesenen Widerspruch einmal hier posten?
Freundliche Grüße