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Antwort
Mein Gott, so viel Unsinn auf einem Haufen findet man selten. Warum antworten, obwohl man keine Ahnung hat?
Zugewinngemeinschaft, also der gesetzliche Güterstand ohne einen Ehevertrag, ist Gütertrennung mit Zugewinnausgleich im Todesfall oder bei Scheidung.
Geld, das man erbt wird zum Anfangsvermögen gezählt, unterliegt aber bei einer Scheidung dem Zugewinnausgleich. Es gehört aber dem Erben allein.