Banner_770x60
Skyscrapper_160x600
gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


HAT MEIN MANN ANSPRUCH AUF DAS ERBE VON MEINEN ELTERN

gefragt von lingue55 am 20.07.2009 um 10:49 Uhr

Ich bin verheiratet. Jetzt habe ich von meinen Eltern eine größere Summe Geld geerbt. Hat mein Mann gesetzlichen Anspruch auf einen Teil, oder kann ich dieses Geld ganz für mich behalten ?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

familie (8883)
verteilung-von-erbe (1)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


Brockenhexe100
beantwortet von Brockenhexe100 am 20. Juli 2009 10:51
8x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Gesetzlich nicht, es sei denn, sie haben ihn im Testament bedacht.

Kommentar von Bdeea491ff109356d11da59e864ad080smallNellina am 20. Juli 2009 10:53

Korrekt.


Goldinlay
beantwortet von Goldinlay am 20. Juli 2009 10:50
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hast ihn gern ? Gib ihm was ab!

Kommentar von crazyone1989 am 20. Juli 2009 10:51

Ja genau.... und schwupp isser weg damit....

Kommentar von 1b4d4adb10b3b5565c65713b92449647smallGoldinlay am 20. Juli 2009 10:53

Wenn es aufgebraucht ist , kommt er wieder weinend angekrochen........

Kommentar von lingue55 am 20. Juli 2009 10:55

danke, das ist ja gerade das Problem. Er ist leider ein Ekelpaket !!!

Kommentar von 311efc16a7f7bffb0e3f06457691cd35smallpfefferminzwind am 20. Juli 2009 10:57

Wieso bist Du dann mit ihm verheiratet? Oo

Kommentar von 1b4d4adb10b3b5565c65713b92449647smallGoldinlay am 20. Juli 2009 10:59

Halt den Burschen an der kurzen Leine! Ich sag es dir !


Praline
beantwortet von Praline am 20. Juli 2009 10:50
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ist nur deins! Laß es dir nicht nehmen!

Kommentar von lingue55 am 20. Juli 2009 10:55

Bist du ganz sicher, dass das Gesetz nicht was anderes sagt ?

Kommentar von 9cb864bcee4331175de5f8eebb58fd2csmallPraline am 20. Juli 2009 11:42

Ja, bin mir sicher - habe 4 Semester Jura auf'm Buckel!


anonym
beantwortet von chicaBlue am 20. Juli 2009 10:50
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Es gehört dir.

Kommentar von michael66869 am 20. Juli 2009 10:52

also über diese brücke würde ich nicht gehen, schließlich ist sie verheiratet, also gemeinsames vermögen. er behält doch auch nicht seinen lohn von der arbeit für sich.

Kommentar von 3bf8af8e555823e8a2553de5b72ed9d7smallLifthrasil am 20. Juli 2009 10:55

Verheiratet sein bedeutet doch nicht, dass man alles teilen muss. Nur wenn es im Ehevertrag festgehalten ist, oder? Ansonsten überleg ich mir das mit dem Heiraten nochmal ;o)

Kommentar von chicaBlue am 20. Juli 2009 10:57

Ein Erbe ist von der Zugewinngemeinschaft ausgeschlossen.

Kommentar von FordPrefect am 20. Juli 2009 11:03

Vom Zugewinn ja, dennoch zählt es bei Zugewinngemeinschaft zu den in die Berechnung einzubeziehenden Vermögensbeständen.

Kommentar von chicaBlue am 20. Juli 2009 12:15

Aber nicht ein Erbe, nur gemeinsamer Zugewinn


Duque
beantwortet von Duque am 20. Juli 2009 10:52
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wenn es keinen Ehevertrag mit Gütertrennung gibt, gilt die Zugewinngemeinschaft und er hat Anspruch auf die Hälfte !


Kommentar von 3bf8af8e555823e8a2553de5b72ed9d7smallLifthrasil am 20. Juli 2009 10:53

Auch bei einem Erbe?

Kommentar von FordPrefect am 20. Juli 2009 10:59

Im Prinzip ja. Zwar zählt ein Erbe nicht zum Zugewinn, wie ich gerade gelesen habe, jedoch wird es dem Anfangsvermögen des Erbbegünstigten zugeschlagen (fließt somit dennoch in die Vermögensmasse ein).


anonym
beantwortet von lady55 am 20. Juli 2009 10:53
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Anspruch hat er erst, wenn er Dich beerbt oder im Falle einer Scheidung. Vorher nicht.


Lifthrasil
beantwortet von Lifthrasil am 20. Juli 2009 10:53
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nur, wenn er in deren Testament berücksichtigt wird. Wenn sie es nur Dir vererbt haben, geht Dein Mann auch bei Scheidung leer aus. ;)


anonym
beantwortet von crazyone1989 am 20. Juli 2009 10:53
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich hoffe für dich ihr habt Gütertrennung, ansonsten ist es ein Zugewinn und gehört beiden zu gleichen Teilen.

Hast du Gütertrennung vereinbart kannst du es ganz für dich alleine haben. Leg´s zur Seite für schlechte Zeiten oder kauf dir ganz alleine was Nettes.


anonym
beantwortet von FordPrefect am 20. Juli 2009 10:57
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Gesetzlich gesehen nur in dem Sinne, dass im Falle einer Scheidung dieses Erbe bei Zugewinngemeinschaft in die aufzuteilenden Vermögensbestände einfließen würde (in voller Höhe). Nichtsdestotrotz ist es Dein Geld, und Du kannst damit machen, was Du willst.

Kommentar von FordPrefect am 20. Juli 2009 11:03

Korrektur: Eine Erbschaft zählt nicht zum Zugewinn, aber in voller Höhe zum Anfangsvermögen (der Unterschied liegt insbesondere in den Folgen für evtl. Rentenausgleiche).


anonym
beantwortet von drkuschel am 20. Juli 2009 11:41
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das Erbe (Geld) zählt nicht zum Zugewinn, gehört also dem Erben allein.

Zinsen, die aus dem Geld entstehen zählen jedoch zum Zugewinn und müssen geteilt werden.


CheSmittyVara
beantwortet von CheSmittyVara am 26. Oktober 2009 08:59
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Mein Gott, so viel Unsinn auf einem Haufen findet man selten. Warum antworten, obwohl man keine Ahnung hat?

Zugewinngemeinschaft, also der gesetzliche Güterstand ohne einen Ehevertrag, ist Gütertrennung mit Zugewinnausgleich im Todesfall oder bei Scheidung.

Geld, das man erbt wird zum Anfangsvermögen gezählt, unterliegt aber bei einer Scheidung dem Zugewinnausgleich. Es gehört aber dem Erben allein.


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.