Ich bin verheiratet. Jetzt habe ich von meinen Eltern eine größere Summe Geld geerbt. Hat mein Mann gesetzlichen Anspruch auf einen Teil, oder kann ich dieses Geld ganz für mich behalten ?
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Gesetzlich nicht, es sei denn, sie haben ihn im Testament bedacht.

Hast ihn gern ? Gib ihm was ab!
Ja genau.... und schwupp isser weg damit....
Goldinlay am 20. Juli 2009 10:53 Wenn es aufgebraucht ist , kommt er wieder weinend angekrochen........
danke, das ist ja gerade das Problem. Er ist leider ein Ekelpaket !!!
pfefferminzwind am 20. Juli 2009 10:57 Wieso bist Du dann mit ihm verheiratet? Oo
Goldinlay am 20. Juli 2009 10:59 Halt den Burschen an der kurzen Leine! Ich sag es dir !
Es gehört dir.
also über diese brücke würde ich nicht gehen, schließlich ist sie verheiratet, also gemeinsames vermögen. er behält doch auch nicht seinen lohn von der arbeit für sich.
Lifthrasil am 20. Juli 2009 10:55 Verheiratet sein bedeutet doch nicht, dass man alles teilen muss. Nur wenn es im Ehevertrag festgehalten ist, oder? Ansonsten überleg ich mir das mit dem Heiraten nochmal ;o)
Ein Erbe ist von der Zugewinngemeinschaft ausgeschlossen.
Vom Zugewinn ja, dennoch zählt es bei Zugewinngemeinschaft zu den in die Berechnung einzubeziehenden Vermögensbeständen.
Aber nicht ein Erbe, nur gemeinsamer Zugewinn

wenn es keinen Ehevertrag mit Gütertrennung gibt, gilt die Zugewinngemeinschaft und er hat Anspruch auf die Hälfte !
Lifthrasil am 20. Juli 2009 10:53 Auch bei einem Erbe?
Im Prinzip ja. Zwar zählt ein Erbe nicht zum Zugewinn, wie ich gerade gelesen habe, jedoch wird es dem Anfangsvermögen des Erbbegünstigten zugeschlagen (fließt somit dennoch in die Vermögensmasse ein).
Anspruch hat er erst, wenn er Dich beerbt oder im Falle einer Scheidung. Vorher nicht.

Nur, wenn er in deren Testament berücksichtigt wird. Wenn sie es nur Dir vererbt haben, geht Dein Mann auch bei Scheidung leer aus. ;)
Ich hoffe für dich ihr habt Gütertrennung, ansonsten ist es ein Zugewinn und gehört beiden zu gleichen Teilen.
Hast du Gütertrennung vereinbart kannst du es ganz für dich alleine haben. Leg´s zur Seite für schlechte Zeiten oder kauf dir ganz alleine was Nettes.
Gesetzlich gesehen nur in dem Sinne, dass im Falle einer Scheidung dieses Erbe bei Zugewinngemeinschaft in die aufzuteilenden Vermögensbestände einfließen würde (in voller Höhe). Nichtsdestotrotz ist es Dein Geld, und Du kannst damit machen, was Du willst.
Korrektur: Eine Erbschaft zählt nicht zum Zugewinn, aber in voller Höhe zum Anfangsvermögen (der Unterschied liegt insbesondere in den Folgen für evtl. Rentenausgleiche).
Das Erbe (Geld) zählt nicht zum Zugewinn, gehört also dem Erben allein.
Zinsen, die aus dem Geld entstehen zählen jedoch zum Zugewinn und müssen geteilt werden.

Mein Gott, so viel Unsinn auf einem Haufen findet man selten. Warum antworten, obwohl man keine Ahnung hat?
Zugewinngemeinschaft, also der gesetzliche Güterstand ohne einen Ehevertrag, ist Gütertrennung mit Zugewinnausgleich im Todesfall oder bei Scheidung.
Geld, das man erbt wird zum Anfangsvermögen gezählt, unterliegt aber bei einer Scheidung dem Zugewinnausgleich. Es gehört aber dem Erben allein.
Korrekt.