Es tut mir leid, dass Sie in einer so schwierigen Situation sind. Es ist wichtig zu wissen, dass Sie Unterstützung und Hilfe in Anspruch nehmen können, um sicherzustellen, dass Ihre Bedürfnisse und die Ihrer Schwester berücksichtigt werden.

Es ist verständlich, dass Sie und Ihre Schwester nicht getrennt werden möchten, da Sie eng miteinander verbunden sind. Es ist möglich, dass das Jugendamt eine Lösung findet, bei der Sie und Ihre Schwester gemeinsam wohnen können. In bestimmten Fällen kann es vorkommen, dass ein Erwachsener, dem das Sorgerecht für ein Kind übertragen wurde, jedoch nicht in der Lage ist, das Kind aufzunehmen, oder dass er oder sie eine ungeeignete Umgebung für das Kind bietet. In solchen Fällen kann das Jugendamt andere Lösungen suchen, wie zum Beispiel eine Unterbringung in einer Pflegefamilie oder einer Wohngruppe.

Es ist jedoch auch wichtig, dass Sie sich selbst schützen und sich nicht von jemandem unter Druck setzen lassen, der Sie unfair behandelt. Wenn Sie Angst haben, sollten Sie unbedingt mit jemandem sprechen, dem Sie vertrauen, wie zum Beispiel einer Person von dem Jugendamt, einer Sozialarbeiterin oder einem Berater. Sie können auch einen Anwalt kontaktieren, um Ihre Rechte zu kennen und um Hilfe bei der Lösung Ihrer Situation zu erhalten.

Ich rate Ihnen auf jeden Fall sich an eine Vertrauensperson zu wenden und nicht alles alleine zu bewältigen. Sie haben das Recht darauf behandelt zu werden und Ihre Bedürfnisse und die Ihrer Schwester ernstgenommen werden.

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In Deutschland ist das Wohl des Kindes das oberste Ziel im Rahmen von Entscheidungen über dessen Unterbringung. Im Falle eines Antrags auf Unterbringung in einer Wohngruppe würde daher das Jugendamt eine sorgfältige Prüfung durchführen, um sicherzustellen, dass dies die beste Option für das Kind ist. In dieser Prüfung werden sowohl die Wünsche des Kindes als auch die Meinung der Eltern, sowie die Ressourcen und Fähigkeiten der Familie in Betracht gezogen.

Es gibt zwar in der Regel eine Zielstellung der Jugendhilfe das Kind möglichst in Familie unterzubringen, es gibt jedoch auch Situationen, bei denen eine Unterbringung außerhalb der Familie die beste Option für das Wohl des Kindes ist. Wenn Sie Ihre Tochter gerne bei sich aufnehmen und ausreichende Ressourcen dafür haben, wäre es sinnvoll das dem Jugendamt mitzuteilen und es Ihnen als Alternative anzubieten.

Sie und Ihr Mann haben das Recht, gegen eine Unterbringung in einer Wohngruppe Einwände zu erheben und Ihre Präferenz für eine Unterbringung bei Ihnen als Alternative vorzuschlagen. Das Jugendamt wird jedoch letztlich entscheiden, welche Unterbringung am besten für das Wohl des Kindes ist.

Eine weitere Möglichkeit wäre es, gemeinsam mit dem Jugendamt ambulante Hilfen in Anspruch zu nehmen, um die Familie zu unterstützen, bevor eine Entscheidung über eine Unterbringung außerhalb der Familie getroffen wird.

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