Hallo, das mit dem Zählkind geht immer der Reihe nach. Also das älteste Kind ist auch das erste Zählkind usw. Auch müssen nicht beide Kinder die gleiche Einrichtung besuchen. Das Zählverfahren gilt aber nur solange, wie beide Kinder noch eine Einrichtung besuchen - also wenn Dein größtes Kind nicht mehr in den Schulhort geht, zählt dann Dein kleines Kind als einziges Zählkind und es gibt dann keine Vergünstigungen mehr. Ab dem 3. Kind ist es eigentlich so, dass keine Beiträge mehr für das Kind anfallen. Da weiß ich aber nicht genau, ob das in allen Bundesländern einheitlich ist.

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Öffene ein neues Dokument und schreibe einfach einige Worte - dann markierst du alles und dann gehst du oben auf die Anzeigen Schriftfarbe, Größe und unterstreichen - das darf nicht leuchten - dann nach dem letzen Buchstaben zwei/drei Leerzeilen drücken - dann die Worte löschen aber die Leerzeilen lassen - Dokument speichern - dann müßte jedes Dokument ordentlich zu schreiben sein

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Ich kenn es auch so - Folietüte drüber und ab ins Wasser oder wenigstens mit nem Ohrstäbchen die Zwischenräume der Finger (wenn es geht)oder die Innenhand befeuchten

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