Hier gibt es einen ganz guten Überblick:

https://ome-lexikon.uni-oldenburg.de/laender/heiliges-roemisches-reich-deutscher-nation

Wie schon das Ostfränkische Reich so versuchte später auch das HRR Böhmen in Abhängigkeit zu halten. Der Beginn des Lehensverhältnisses wird unterschiedlich angegeben. Seit 1004 bestand ein formelles Lehensverhältnis des Herzogtums zum HRR. Das 1198 entstandene Königreich Böhmen (mit der seit 1031 dazugehörigen Markgrafschaft Mähren) war Teil des HRR. Der König von Böhmen war Lehensmann des Kaisers und einer der in der Goldenen Bulle aufgeführten Kurfürsten. Er galt aber zugleich als teilsouverän und nahm das kurfürstliche Stimmrecht vom 15. Jahrhundert bis zur 1708 erfolgten ‚Readmission‘ (Wiederzulassung) nicht wahr. Im 15. Jahrhundert erreichte er eine Befreiung von sämtlichen Verpflichtungen gegenüber dem HRR, so dass die Frage, ob Böhmen überhaupt ein „Reichslehen“ („feudum imperii“) sei, umstritten und formal ungeklärt blieb. [7] Um Eingriffe des HRR zu unterbinden und seine Selbstständigkeit als Landesherr zu wahren, setzte der König auch die Unabhängigkeit seines ‚Erblandes‘ Böhmen mit den Nebenländern (Mähren, Lausitzen, Schlesien) von der Geltung der Reichsgesetze, der Reichsgerichtsbarkeit und der Reichskreisverfassung durch, so dass diese reichsrechtlich eine Sonderstellung einnahmen. In der tschechischen Historiographie spielte die Abgrenzung Böhmens vom HRR eine herausgehobene Rolle und wurde als „Hauptproblem der böhmischen mittelalterlichen Geschichte“ charakterisiert. [8] Die Literatur über diese Thematik ist ebenso umfangreich wie kontrovers.
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