Könnte als Anstiftung zu einer Ordnungswidrigkeit gelten, da es definitiv nicht erlaubt ist zu hupen, nur damit Leute saufen.

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Naja einfach addieren...

Also 11022m + 8848m = 19870m

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Die Frage ist zwar schon alt, aber ich wollte dich trotzdem mal darauf hinweisen, dass bei Kinderpornographie selbst das bloße “umschauen” strafbar ist. Also alleine die Tatsache, dass du auf Seiten mit kinderpornographischem Material warst, ist strafbar. Bei Drogen hingegen wird es erst strafbar, wenn man wirklich was kauft.

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Ich weiß nicht, ob es überall gleich ist, aber das Kolping Bildungswerk in Stuttgart verlangt eine abgeschlossene Berufsausbildung oder 2 Jahre Berufstätigkeit. Falls du es per Abendschule machen willst, wird zusätzlich eine aktuelle Berufstätigkeit vorausgesetzt.

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So einfach geht das nicht. Einen Werbespot gibt es immer nur in einer Sprache. Eine Möglichkeit wäre, dass du z. B. einen niederländischen VPN verwendest. Dann bekommst du nur noch niederländische Werbespots. Eine andere Möglichkeit sehe ich nicht, da es jeden Werbespot immer nur in einer Sprache gibt (seltene Ausnahmen sind möglich). Du kannst aber teilweise Untertitel in anderen Sprachen anzeigen lassen

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