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Viele Bundesländer setzen unterschiedlich lange Wartefristen nach einer Augenlaser-Behandlung – in der Regel muss zwischen Behandlung und Dienstbeginn ein Jahr vergangen sein, in manchen Bundesländern sogar zwischen Behandlung und einer neuen Bewerbung. Welche Augenlaser-Variante von welchem Bundesland zugelassen ist und wie die Wartefristen gehandhabt werden erfragen Sie am besten bei dem zuständigen Einstellungsberater.

Quelle: http://femto-lasik-blog.com/2009/12/02/augenlasern-fur-den-polizeidienst/

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