Guten Morgen

Die Polizei wird bei Dir nicht tätig  ... erst wenn gerichtlich ein Vaterschaftstest angeordnet wird und Du Dich verweigern solltest.  

Anhand Deiner Handy ist es heutzutage einfach,  Deinen Namen heraus zufinden. 

Ablauf :

Sie bekommt das Kind. 

Du wirst als Vater angegeben. 

Solltest Du kooperativ sein,  wird der Unterhalt ermittelt.  Solltest Du noch kein Geld verdienen,  geht die Familienkasse /Sozialamt in Vorkasse und fordert dieses Geld von Dir zurück sobald Du welches verdienst. 

Solltest Du die Vaterschaft nicht anerkennen,  kann die Mutter über das Gericht einen Vaterschaftstest veranlassen. Solltest Du dies verweigern,  wirst Du durch die Polizei aufgefordert und musst Ihn dann auch auf einem Polizeirevier machen lassen.  Sollte man sich gut überlegen,  ob Du diese Peinlichkeit möchtest. 

Nun zu den Rechten eines Vaters. 

Natürlich darfst Du das Kind sehen.  Dieses Recht besteht schon etwas länger in unserem Gesetz.  Es kann aber sein,  dass Du es nur in Begleitung des Jugendamts darfst. Es liegt immer daran,  wie Euer Verhältnis zu einander ist.  Versteht Ihr Euch , kein Problem.  Wenn nicht  .... musst Du es beim Amt durchsetzten. Dann nur in Begleitung des Jugendamtes. 

Zur Erziehung wirst Du keine Rechte bekommen.  Nur Besuchsrecht.  

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.