Hallo,

wenn du jemanden im Bekanntenkreis hast, der sich damit auskennt, lass ihn noch mal drüber schauen.

Falls nicht:

Mache einen Termin mit dem Verkäufer aus. Dann evtl auch einen Termin in einer Werkstatt.

Wenn der Verkäufer sagt der Wagen ist in Ordnung und steht dazu, dann wird er das auch akzeptieren, schließlich will er ihn verkaufen.

Wenn er nicht einverstanden ist, dann verheimlicht er vl etwas oder hat nur keine Lust.

Dann Finger Weg.

mfg

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Nur wer die Klasse A2 ab dem 19. Januar 2013 bis zum Ablauf des 26.12.2016 erworben hat, darf auch zukünftig in Deutschland entsprechend gedrosselte Big-Bikes, also Motorräder, die von einem Kraftrad von über 70 kW abgeleitet wurden, fahren (Besitzstandschutz). Dieser gilt jedoch nur im Inland.

Da gibt es keine Ausnahmen.

Wenn er den A2 also nach 26.12.2016 gemacht hat und fährt eine 106 Ps maschine fährt er ohne Fahrerlaubnis. Auch wenn sie auf 48 Ps gedrosselt ist.

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