Wenn das ein ganz herkömmlicher Papier-Schülerausweis aus dem Schreibwarenladen ist, der dort 50cent kostet und nur von der Schule abgestempelt wird, machst Du gar nichts und erst recht nicht zur Polizei gehen. Die lachen dich aus. Ist doch kein amtliches Dokument. Ist es so ein neumodisches Ding, sprich Plastekarte, meld das mal im Sekretariat. Dann bekommst Du einen neuen. So einem Schülerausweis heult wirklich keiner hinterher und Missbrauch ist damit doch auch ausgeschlossen. Spätestens zum Schuljahresende ist der eh nur noch für die Mülltonne zu gebrauchen.

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Grundsätzlich ist der Fahrlehrer hier der Fahrzeugführer. Es kommt auch darauf an, ob die (Verkehrs)ordnungswidrigkeit noch verwarnbar ist oder bereits bussgeldbewährt. Ein verwarnungsfähiger Verstoss wird zumeist von der Verfolgungsbehörde eingestellt. Bei einem Bussgeld (Punkte, evtl. Fahrverbot) wird es etwas schwieriger. Der Fahrschüler, welcher (noch) nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, kann nicht haftbar gemacht werden.

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