In der Bundesrepublik Deutschland hat dieses System keine bauaufsichtliche Zulassung bekommen.

Es wird von sämtlichen Herstellen vor diesem Verfahren gewarnt.

Ganz wichtig ist es, sich vom jedem Verarbeiter die Zulassungsnummer des Materialherstellers im Angebot und Rechnung ausweisen zulassen. Denn es gelten bei allen Einblasdämmstoffen immer die Garantien und Einbauvorschriften der jeweiligen bauaufsichtlichen Zulassung. Dieses ist eigentlich verbindliche Angabe die die verarbeiter machen müssen. Hier wird dennoch oft getrickst um dann doch eine No-Name Produkt sogar ohne Zulassung dann einzubauen..

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