Ein akademischer Grad ist kein (!!!) Bestandteil des Namens, er kann aber in offizielle Dokumente eingetragen werden. Ein Anspruch, dass Deine Kollegen Dich "Herr Doktor" nennen, hast Du selbstverständlich nicht. Du hast ja nicht mal einen Anspruch darauf, dass sie Dich mit Deinem Namen anreden. 

Es gibt gerichtlich bestätigte Ansprüche auf die Nennung des akademischen Titels, wenn Dein Arbeitgeber Dich im Außenverhältnis erwähnt.

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