In der angeheirateten Verwandtschaft spielt oft die Schwiegermutter eine wichtige Rolle. Der im Wörterbuch aufgeführte Beispielsatz „er versteht sich bestens mit seiner Schwiegermutter“ ist zuweilen reines Wunschdenken. Doch woher kommt das Schwieger- bei Schwiegereltern, Schwiegersöhnen und -töchtern? In früheren Zeiten wurde die Mutter des Ehepartners nur als Schwieger – mittelhochdeutsch swiger, althochdeutsch swigar – bezeichnet. Dieses Substantiv ist eine schon im Indogermanischen gebildete weibliche Entsprechung zu dem Wort Schwager für den Schwiegervater. Erst im 16. Jahrhundert tritt die neuhochdeutsche Zusammensetzung Schwiegermutter neben das alte Wort Schwieger und verdrängt dieses langsam. In Anlehnung an Schwiegermutter entstehen im 16. Jahrhundert auch Schwiegervater und Schwiegersohn, später auch Schwiegertochter (17. Jh.) und Schwiegereltern (18. Jh.).

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