Ich finde diese Frage ... etwas diskriminierend. Grundsätzlich sind die "Hübscherinnen" eine gute Einrichtung, die es einem erlaubt seinen Trieb nachzugeben, ohne eine Straftat zu begehen. Wenn dein Freund Dir sagt, dass er nur dich Liebt, dann glaube es oder nicht. Es sind deine Gedanken dazu, die es dir schwer machen.

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Es gibt keine Schweigepflicht in sozialen Berufen. Nur bei Rechtsanwälten, Ärtzten etc. Was man wann, wen sagt, bleibt demjenigen überlassen, fder z.B. einen Jugendlichen betreut. Gesagt werden muss alles, was Leib oder Leben von Menschen bedroht ...

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ja termin brauchste ... und du mus immer dann hin wenn alle .. nur ist nicht jedes mal eine untersuchung

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http://www.baumarkt.de/nxs/624///baumarkt/schablone1/Begruenbare-Laermschutzwand-zum-Selbstaufbau

evtl. braucht man auch eine Genehmigung ...

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Irgendwas war da mit zweitwohnsitz steuer ... http://www.zweitwohnsitzsteuer.de/

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Gewalt in der Familie ist gesetzlich verboten. Hilfe bekommen betroffene immer beim Jugendamt. Auch ohne Erlaubnis der Elter kann man da hin und mit denen reden. Alles auch anonym, d.h. den Elter muss nichts mitgeteilt werden.

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Sowas? http://www.thieme.de/detailseiten/musterseiten/pdf/9783131368614043044.pdf

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§ 1631 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Entwürdigende Erziehungsmaßnahmen, insbesondere körperliche und seelische Misshandlungen, sind unzulässig

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Das macht den Erdbeeren nichts aus .. die werden nicht verwelkt sein ... Folie drüber und gut ;)

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