Fall 1 ist einfach:

Geg.: w = 1m/s, v=1,1m/s, l = 250m

Erst rechnen wir die Zeit aus, die die Frau zum Überqueren des Flusses braucht (diese ist ja unabhängig von der Flussgeschwindigkeit, da sie nicht gegen den Strom anschwimmt):

v = s/t => t = s/v ==> t = 250m / 1,1m/s = 227s

In dieser Zeit wird sie um die Strecke s = w * t den Fluss hinuntergetrieben. Einsetzen: s = 1m/s * 227s = 227m

Relativgeschwindigkeit zum Flussgrund ist natürlich die Flussgeschwindigkeit des Wassers, also 1,0m/s.

Falls 2 macht aus meiner Sicht keinen Sinn, denn die Geschwindigkeit der Frau ist kleiner als die Flussgeschwindigkeit des Flusses. Würde sie also gegen den Flussstrom anschwimmen, würde sie trotzdem "verlieren", ohne dabei einen Meter voranzukommen. Dann würde sie unendlich weit abdriften, da sie ja nie ankommt. Das wäre anders, wenn in der Aufgabe ein Winkel angegeben ist, mit dem sie den Fluss überquert.

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Geg.: v = 72km/h = 20m/s, t = 1/10s = 0,1s, m = 70kg, g = 9,81 N/kg

a) Bremsverzögerung = Beschleunigung (neg., da abgebremst wird). a = F/m = v/t.  ==> a = 20m/s / 0,1s = 20m/s * 10 * 1/s 200m/s^2

b) a = F/m ==> F = a*m ==> F = 200m/s^2 * 70kg = 14.000N

c) Gewichtskraft: F_G = m * g ==> F_G = 9.81N/kg * 70kg = 686,7N; Verhältnis der Kräft: 14.000N / 686,7N = 20,4 ==> Beschleunigung des Autos beträgt ca. 20g, ist also 20 mal die Erdbeschleunigung. Dasselbe Verhältnis gilt für die Kräfte.


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