Üblicherweise werden die Automaten im 4-Augen Prinzip geleert, was verhindern soll, daß solche Fälle wie bei Dir geschehen.

Da dort aber auch nur Menschen arbeiten hast Du erstmal Pech gehabt, es sei denn Du könntest den Beweis führen, daß Du die Scheine dort auch eingeworfen hast.

Was Du versuchen könntest ist einen scharfen Brief an die Bank zu verfassen und Dich beschweren. So ein Riesenbetrag können 4 Scheine nicht sein und mit ein bischen Glück schreiben die Dir das zumindest aus Kulanz gut, den Vorwurf der Veruntreuung hören die nicht gerne.

Frisst kein Brot so eine Beschwerde und manchmal, aber nur manchmal, kommt sogar was dabei raus.

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Eine Terminüberweisung oder ein Lastschrifteinzug? Ich vermute mal letzteres.

Sofern Du Dir sicher bist, daß die Forderung unberechtigt ist, gib Deiner Bank den Auftrag, die Lastschrift wegen Widerspruchs zu retournieren und Du hast das Geld im nächsten Augenblick wieder zu Deiner Verfügung.

Die melden sich dann in der Regel bei Dir und Du kannst den Rest klären.

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Ja die Redewendung gibt es, sie wird verwendet, wenn jemand eine Position bekleidet, für die er nicht wirklich geeignet ist.

Im direkten Sinn: Was frisst ein (Ziegen)bock? Naja und diesen als Gärtner einzusetzen, wird Deinen Pflanzen ein kurzes Dasein bescheren, die der Gärtner ja eigentlich pflegen soll.

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