Nur um das mal richtig zu stellen:
Der Paragraph der oben steht bezieht sich auf einen Jäger der nachweislich ein Tier erlegt hat und somit "sein" Jagdrecht geltend macht!
Ein Beispiel:
Ein Jäger schießt ein Wildschwein. Erwischt es aber so dass es noch ein paar Hundert Meter flüchten kann. Während nun der Jäger zu seiner Beute geht, entdeckt ein Wanderer ein Wildschwein das keine 20m von ihm entfernt einfach zusammengebrochen ist. Der denkt sich das er Glück hatte (schneidet sich evtl bloß was ab) und holt sein Auto. Beide Personen treffen sich und erheben Anspruch.
Für solche und ähnliche Fälle ist das Gesetz oben. Aber doch nicht wenn man im Wald einen Schädel oder Knochen findet, der da schon Monate liegen könnte.
Wie will denn der Jäger Beweisen das der Schädel oder Knochen zu dem Tier gehört das er geschossen hat? Und überhaupt, gibt es denn überhaupt wen der noch Anspruch erhebt? Wenn nicht ist es ja eh egal. Dem Forst ist das Wurst (so lange es kein Geweih ist).
Und was das Verkaufen angeht: Solange du daraus keine regelmäßige Sache machst ist auch das okay. Man findet für alles Käufer.