Das Allgemeine Persönlichkeitrecht ist Teil der Allgemeinen Handlungsfreiheit. Letztere besagt, dass du dich frei bewegen und entfalten darfst. Dazu gehört auch, dass du frei eine Persönlichkeit bilden und leben darfst (Allgemeines Persönlichkeitsrecht).

Die Allgemeine Handlungsfreiheit folgt aus Art. 2 I GG.

Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht folgt durch Auslegung der Allgemeinen Handlungsfreiheit im Lichte der Menschenwürde: Art. 1 I, 2 I GG.

...zur Antwort

Fälschungen gibt es überall! Wurde mit einem Markennamen geworben und nur eine Fälschung geliefert, so stehen Käufern umfassende Rechte zu. Sie können Nachlieferung eines Originals verlangen oder u.U. gar vom Kaufvertrag zurücktreten und Schadensersatz einfordern. Natürlich muss der Käufer aber beweisen, dass es sich um ein Plagiat handelt.

Ausführliche Informationen gibt es hier: http://www.recht.help/informationen/ebay-recht-und-internetrecht/plagiat-faelschung-bei-ebay-amazon-kleinanzeigen/

...zur Antwort

Die Gewährleistung kann ausgeschlossen sein. Jedoch ist es so, dass du ganze Ersatzteile kaufst. Der Kaufvertrag wird nicht erfüllt, wenn kaputte Teile geliefert werden. Schau mal in § 478 BGB: http://dejure.org/gesetze/BGB/478.html

Der sollte für dich interessant sein ;-)

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.