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Antwort
Die Lampen hast du nicht von deinem eigenen Geld gekauft, sondern von dem, das du von deiner Freundin geliehen hast. Streng genommen hast du also, über einen Umweg formuliert, 30 € und zwei Lampen zu je 10 € Schulden bei deiner Freundin. Die 20 € für die Lampen sind also mathematisch betrachtet bereits Teil der 120 € Restschulden - du darfst sie nicht ein weiteres mal "draufaddieren", weil du sie sonst doppelt zählst und deswegen schon gar nicht mehr auf eine sinnvolle Antwort kommen kannst.