Die Ärzte sind dafür ausgebildet, den Tod anhand verschiedener Merkmale zu erkennen und je mehr Erfahrung ein Arzt hat, desto besser kann er dass auch tun.
Laien können gerade in den Momenten, wo der Tod tatsächlich oder nur scheinbar eintritt meistens defintiv nicht beurteilen, ob es geschehen ist oder nicht. Nur selten können Laien das gefühlsmäßig erspüren, besonders, wenn zu dem sterbenden eine besondere Beziehung besteht (Partner, Eltern, Kinder usw.). Das sind jedoch Ausnahmefälle.
Generell sollte man, allein schon um sich des Vorwurfes der unterlassenen Hilfeleistung nicht stellen zu müssen, im Normalfall mit Wiederbelebung versuchen, den Sterbenden wieder in Leben zurückzuholen. Ausnahme natürlich der berühmte abgetrennte Kopf.
Doch auch Ärzt können sich bei der Feststellung des Todes ganz gewaltig vertun.
Es gab genügend Fälle von "Scheintot" in der Vergagenheit. Genauso gib es eine Meditations- oder Selbsthypnosetechnik bei der nachgewiesenermaßen eine so starke Herabsetzung/Verlangsahmung des Herzschlages erreicht werden kann, dass ein scheinbarer Tod eintritt.
Der Arzt stellt den Totenschei ohnehin frühestens 2 Stunden NACH Eintritt des Todes den Totenschein aus, weil in der Zeit die eindeutigen Anzeichen für den Tod da bzw. ausreichend ausgeprägt sind. Unter anderem die Leichenstarre.