Frage
Antwort
Vielleicht erfragt der Käufer die IMEI-Nr. ja auch deshalb, da insbesondere in Großstädten täglich Handys geklaut werden. Daher finde ich die Frage durchaus legitim. Bei einem Neukauf im Shop, selbst auf Rechnung, wird die IMEI Nr. ja i.d.R. auch mitgeteilt.
Bei solch teuren Handys finde ich es auch nicht verwerflich einen kurzen Kaufvertrag aufzusetzen und wenn man eine gute Rechtsschutz hat, kann man den Käufer im Zweifel verklagen, falls er nach erfolgter, ordnungsgemäßer Lieferung, seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt.