Hallo lieber Hilfesuchender,
hat der Vater deiner Freundin denn einen triftigen Grund ein Kontaktverbot auszusprechen. Laut dem "Umgangsbestimmungsgesetz" darf er das zwar, aber nicht ohne triftigen Grund! https://www.kindersache.de/bereiche/wissen/natur-und-mensch/koennen-eltern-den-kontakt-zu-freunden-verbieten
Er ist zwar der Sorgeberechtigte, aber das bedeutet noch lange nicht, dass er eine Liebesbeziehung oder Kontakt zu Gleichaltrigen einfach so verbieten darf. Auch als Minderjähriger hast du das Recht dir deine Freundin selbst auszusuchen.
Und mal als Tipp eines Erwachsenen: Wenn die Beziehung schon so anfängt und ihre Familie jetzt schon "Stress macht" würde ich die Finger von Ihr lassen das ist es oft nicht wert. Wenn du Ihr wichtig wärst würde sie das auch nicht einfach so hinnehmen und mit 13 Jahren sind Beziehungen oft nicht so ernsthaft wie man glaubt.
Aber ich wünsche dir trotzdem Viel Glück !