Du hast eine 2 jährige Gewährleistung/"Garantie" auf deine Airpods. Egal was Apple sagt. Es muss sich allerdings um einen Fehler handeln den du nicht zu verantworten hast. Für Sturz oder Elementarschäden hat der Verkäufer nicht zu haften. Bist du dir also sicher dass es sich um einen nicht von dir oder eines Dritten verursachten Fehler handelt, kannst du deine Rechte in Anspruch nehmen. Vorrangig gilt das Recht auf Nacherfüllung. Erkläre den Fehler gegenüber Apple und frage sie nach einer Ersatzlieferung oder kostenlosen Reparatur. Lehnen sie die Ersatzlieferung ab musst du mindestens 2 mal die Reparatur machen und kannst beim 2. Fehlversuch vom Vertrag zurücktreten und dein Geld (voller Kaufpreis) wieder bekommen.

Stichwörte zum selber Googeln:

§433 BGB

§439 BGB

...zur Antwort

Natürlich kannst du einen Streit mit deinem Arbeitgeber provozieren auch wenn du im Recht bist. Wie im Unternehmen hat der Arbeitgeber auch im Homeoffice alle betriebsnotwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen. Heißt also dass er dir eine Möglichkeit verschaffen muss mit Kunden in Kontakt zu treten. Verlangen deine privaten Mittel einzusetzen kann er nicht. Er kann dich auch nicht einfach kündigen wenn du die Arbeit niederlegst weil das private Handy nicht genutzt wird.

Schließe mich "Bonye" an. Mit dem Arbeitgeber eine Beteiligung zu vereinbaren aufgrund von Verschleiß ist der "friedlichste Weg"

...zur Antwort

Du befindest dich bei einer Retoure leider in der Beweislast. Heißt du musst beweisen dass und welchen Artikel du zurückgesendet hast wenn sich wie in deinem Fall der Verkäufer quer stellt. Ohne diese Regelung könnte sonst jeder behaupten etwas zurückgesendet zu haben, Rückerstattung kassieren aber den Artikel behalten. Gibt es Zeugen die Aussagen können dass du alles richtig gemacht hast? Ansonsten lohnt sich auch ein Anwalt nicht. Wenn ich ein Smartphone zurücksende mache ich bei Abgabe mittels Poststelle ein Foto vom Gerät wie ich es gerade abgebe und behalte die Versandquittung. Hoffe Bershka zeigt sich kulant

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.