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Antwort
Auch wenn die Antwort sehr spät kommt, muss ich hier doch korregieren.
Ein Meister/Fachwirt/Fachweiterbildung ist durchaus dem Abitur gleich zu rechnen und befähigt zum Studium an Hochschulen.
"Für Meister/innen, Absolvent/innen einer beruflichen Fortbildungsprüfung sowie für Absolvent/innen von Fachschulen und Fachakademien wurde durch die Hochschulrechtsänderung im Jahr 2009 der Zugang zu Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften weiter geöffnet.
Den allgemeinen Hochschulzugang erhalten Sie:
- als Absolvent oder Absolventin der Meisterprüfung oder
- als Absolvent oder Absolventin einer gleichgestellten beruflichen Fortbildungsprüfung oder
- als Absolvent oder Absolventin einer Fachschule (z. B. Techniker/in) oder
- als Absolvent oder Absolventin einer Fachakademie (z. B. Erzieher/in)."
von:
https://www.studieren-in-bayern.de/weiterbildung/zugangsvoraussetzungen-weiterbildendes-studium/#c603