Auch wenn die Antwort sehr spät kommt, muss ich hier doch korregieren.

Ein Meister/Fachwirt/Fachweiterbildung ist durchaus dem Abitur gleich zu rechnen und befähigt zum Studium an Hochschulen.

"Für Meister/innen, Absolvent/innen einer beruflichen Fortbildungsprüfung sowie für Absolvent/innen von Fachschulen und Fachakademien wurde durch die Hochschulrechtsänderung im Jahr 2009 der Zugang zu Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften weiter geöffnet. 

Den allgemeinen Hochschulzugang erhalten Sie:

  • als Absolvent oder Absolventin der Meisterprüfung oder 
  • als Absolvent oder Absolventin einer gleichgestellten beruflichen Fortbildungsprüfung oder
  • als Absolvent oder Absolventin einer Fachschule (z. B. Techniker/in) oder
  • als Absolvent oder Absolventin einer Fachakademie (z. B. Erzieher/in)."

von:

https://www.studieren-in-bayern.de/weiterbildung/zugangsvoraussetzungen-weiterbildendes-studium/#c603